Informationsschreiben der Ministerin-1

Informationsschreiben der Ministerin

13. Dezember 2021

Liebe Eltern,

wir alle haben gehofft, dass die Pandemie in diesem Jahr soweit
zurückgedrängt werden und Vieles wieder im Normalbetrieb laufen könnte: die
Kitas, die Schulen, das öffentliche Leben und anderes mehr.
Leider hält uns das Virus weiter in seinem Griff. Angesichts der sehr
ernstzunehmenden Infektionslage und der auch im Bereich der
Kindertagesbetreuung steigenden Infektionsfälle, können wir die
Kindertagesbetreuung nur geöffnet halten, wenn wir die betreuten Kinder und
die in den Einrichtungen Beschäftigten bestmöglich schützen. Dafür brauchen
wir Ihre Unterstützung.

Nachfolgend möchte ich Sie daher auf wichtige Schutzmaßnahmen hinweisen und Sie eindringlich um Ihre Mithilfe bitten.

Die Impfung ist ein wesentlicher Beitrag auf dem Weg aus der Pandemie. In Kürze wird eine Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) erwartet, wonach Kinder ab 5 Jahren geimpft werden können. Unabhängig davon können Sie als Familie zur Eindämmung des Virus' beitragen, indem Sie sich selbst vollständig impfen und boostern lassen. Mit einer Impfung sichern Sie den Regelbetrieb und damit auch die wichtigen sozialen Kontakte und frühkindlichen
Bildungsangebote für Ihre und alle anderen Kita-Kinder! Sollten Sie bei der Frage der Impfung unsicher sein, empfehle ich Ihnen die Website des RobertKoch-Instituts Impfen-RKI, auf der alle Fragen von A — Z dazu beantwortet werden.

Neben dem Impfangebot setzt die Landesregierung auf folgende Schutzmaßnahmen:

Verlängerte „Weihnachtsruhe":
Am 17.12.2021 wird der letzte reguläre Schultag in diesem Jahr sein. Für die Zeit der planmäßigen Unterrichts- bzw. Öffnungszeiten der Schulen am 20.12 und am 21.12.2021 wird für betreuungsbedürftige Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, bei Bedarf eine Notbetreuung durch die Schulen
angeboten.

Die Horte übernehmen in dieser Zeit wie gewohnt die regulären Betreuungszeiten (Früh- und Späthort) im Regelbetrieb.

Schutzmaßnahmen in der Kindertagesbetreuung:
-Schnelltests
Das Sozialministerium stellt den Kitas auch künftig für alle Kinder zwei Tests pro Woche zur Verfügung (außer den Hortkindern, die über die Schulen getestet werden). Bitte nutzen Sie diese Tests, die Ihnen Ihre Kita kontinuierlich zur Verfügung stellt. Damit helfen Sie mit, weniger Infektionen in die Kitas hineinzutragen und quarantänebedingte Einrichtungsschließungen zu
vermeiden.

- Mund-Nasen-Schutz
In den Horten gilt seit dem 06.12.2021 eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-NasenSchutzes analog zur Regelung in den Schulen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-NasenSchutzes gilt nicht im Freien.

Die nachfolgenden Maßnahmen gelten in der Kindertagesbetreuung ab dem 13.12.2021:

-Betreuung in Kohorten
Die Landesregierung empfiehlt die Betreuung in festen Gruppen (Kohorten), um das Risiko der Übertragung des Virus zu senken. Ich bitte um Verständnis, dass es in Ihrer Kindertageseinrichtung dadurch zu Einschränkungen kommen kann. Sofern aus räumlichen oder personellen Gründen keine Betreuung in Kohorten möglich ist, sollen die Kinder vor Aufnahme der Betreuung getestet werden.

- Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion
Kinder, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen (Fieber in Kombination mit trockenem  Husten) dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Bei einem entsprechenden Verdacht kann Ihnen Ihre Kita einen Schnelltest anbieten oder Sie können Ihr Kind mit einem eigenen Test vor Ort testen. Ist der Test negativ, kann Ihr Kind die Kita besuchen. Sofern Sie keine Testung
vornehmen möchten, ist die Kita berechtigt, Sie zu bitten, die Symptome Ihres Kindes zunächst ärztlich abklären zu lassen, wozu auch ein Test gehören kann. Die Kitas werden Sie bei Bedarf noch einmal auf diese Verfahrensweise hinweisen.

- Anwesenheit von Eltern in der Kindertageseinrichtung
Ihre Anwesenheit sowie von Dritten in der Kita ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken. So sollen z. B. Elterngespräche telefonisch oder als Videokonferenz geführt werden. Zudem sollen die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen die 3G-Regel auch für Sie und Dritte im Rahmen ihres Hausrechts umsetzen oder die Kinder vor der Einrichtung in Empfang nehmen.

Liebe Eltern,
bitte nehmen Sie die erläuterten Schutzmaßnahmen ernst und unterstützen das Personal Ihrer Kita bei der Umsetzung. Die Senkung der Fallzahlen in der Kindertagesbetreuung und die Aufrechterhaltung des Regelbetriebs liegt in unser aller Interesse. Daher appelliere ich an Sie, während der Zeit vom 20.12.2021 bis 09.01.2022 parallel zu den Weihnachtsferien in der Schule
die Kitas im Rahmen Ihrer Möglichkeit zu entlasten und Ihre Kinder soweit wie möglich zu Hause zu betreuen, um während dieser Zeit die Kontakte zu reduzieren.

Abschließend wünsche ich Ihnen und Ihren Familien trotz der aktuellen Situation besinnliche Festtage - bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Petra Grimm-Benne


Bildquelle Beitragsbild: © Elena_Dig/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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